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Info zu Elektro- und Elektronikgeräten 

Elektro- und Elektronikgeräte werden unentgeltlich zurückgenommen. Kleinere Geräte (d.h. max. 25 cm lang/breit/hoch) unabhängig davon, ob der Altgerätebesitzer gleichzeitig ein ähnliches Neugerät kauft. Bei größeren Geräten gilt das Rückgaberecht des Gerätebesitzers bzw. die Rücknahmepflicht des Vertreibers nur bei gleichzeitigem Kauf eines Neugeräts mit ähnlichen Funktionen.

Elektro- und Elektronikgeräte können in unserer Geschäftsstelle abgegeben werden, dorthin gesendet werden (nicht unfrei!) oder Sie erhalten von uns auch einen Retourenschein

Die zurückgenommenen Altgeräte werden von uns einem der vorgeschriebenen Entsorgungswege zugeführt (zertifizierte Erstbehandlungsanlagen), sofern keine Wiederverwendung möglich ist.

 
 
 
 
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